§ 4 Mitglieder
- Ordentliche Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen eigenberechtigte Personen werden, die im Sinne des genannten Zwecks aktiv tätig sein wollen, sie beteiligen sich voll an der Vereinsarbeit.
- Fördermitglied kann jede natürliche oder juristische eigenberechtigte Person werden, die keine rassistischen, sexistischen, diskriminierenden oder umweltzerstörerischen Absichten und/oder Praktiken verfolgt.
- Mitglieder verpflichten sich zur Zahlung eines vom Plenum festzusetzenden Mitgliedsbeitrages
- Das Plenum kann in der Vereinspraxis weitergehende Bestimmungen betreffend Aufnahme, Ausschluss, Mitgliedsbeitrag, Rechte und Pflichten der Mitglieder festlegen.
§ 5 Erwerb einer ordentlichen Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft beginnt laut Vereinspraxis, frühestens mit der Eintragung in die Mitgliederliste, sowie der ersten Zahlung des Beitrages.
§ 6 Erwerb einer Fördermitgliedschaft
- Über die Aufnahme von Fördermitgliedern entscheidet das Plenum.
- Kriterien für die Aufnahme sind die in § 4 (2) genannten, sowie die in der jeweils gültigen Fassung der Vereinspraxis genannten.
- Fördermitglieder besitzen bei jeglichen Vereinsentscheidungen kein Stimmrecht.
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod/Verlust der Rechtspersönlichkeit.
- Austritte erfolgen jeweils mit Monatsende.
- Ein Austritt muss dem Plenum bekanntgegeben werden und wird in der Vereinspraxis näher bestimmt.
- Der Ausschluss eines Mitgliedes ist möglich, wenn es trotz persönlicher oder schriftlicher Aufforderungen, seinen/ihren durch die Satzung oder sonstig übernommenen Pflichten als Mitglied nicht nachkommt oder sich sonst vereinsschädigend verhält.
- Über Ausschlüsse entscheidet das Plenum mit Zweidrittelmehrheit näheres wird in der Vereinspraxis festgelegt.
- Verzug der Zahlung des Mitgliedsbeitrages, oder unregelmäßige Bezahlung des Mitgliedsbeitrages kann ein Grund zum Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein darstellen.